Zahnmedizin ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Bewerbungen für die Bewerber aus Deutschland sind bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) möglich. An der Uni Bonn kann man sich für den Studiengang Zahnmedizin nur zum Wintersemester bewerben.

Seit Anfang des Jahres 2020 gibt es ein neues Auswahlverfahren für die Studiengänge Human-, Zahnmedizin und Pharmazie. Dabei wurde die Wartezeitquote abgeschafft. Das neue Auswahlverfahren ist wie folgt aufgebaut: Es gibt zum einen die Hauptquote (80% der Plätze) und die Vorabquote (20% der Plätze).

In den Vorabquoten werden u.a. internationale Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern, Studierende im Rahmen der Landarztquote NRW, der Bundeswehr, Zweitstudienbewerbungen und Fälle außergewöhnlicher Härte berücksichtigt. Die Hauptquote ist aufgeteilt in drei abschnitten: Dem Aufwahlverfahren der Hochschule (AdH; 60% der Studienplätze der Hauptquote), der Abiturbestenquote (30% der Studienplätze der Hauptquote) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ, 10% der Studienplätze der Hauptquote). An der Uni Bonn werden die Punkte für das AdH wie folgt aufgebaut: 60% Abiturnote, 35% TMS Ergebnis und 5% Medizinische Berufsausbildung. (Genauere Informationen zu den Quoten gibt es hier) (Mehr Informationen zum TMS gibt es auf www.tmsinfo.org). Das Bewerbungsverfahren ist in mehrere Phasen aufgeteilt. Während der Bewerbungsphase werden die Bewerbungen abgesendet und den Bewerbern*innen ist es möglich ihren Studiengang und Studienort zu priorisieren (nach beginn der Koordinierungsregeln ist dies nicht mehr möglich). Während der Koordinierungsphase werden die Ranglisten der einzelnen Quoten erstellt. Für die Bewerber*innen ist hierbei die Anzahl der verfügbaren Plätze, die eigene Platzierung und die Anzahl der Ausgeschiedenen Bewerber, der jeweiligen Quote, ersichtlich. Wenn ein/e Bewerber*in für einen Studiengang ein Angebot bekommt werden kann bekommt dieser eine Benachrichtigung. Alle Studiengänge und Studienorte die niedriger priorisiert wurden scheiden darauf hin aus. Wenn man eine Angebot bis zum Ende der Koordinierungsphase erhält, wird dieses zu einer Zulassung umgewandelt. Danach ist es nicht mehr möglich innerhalb des Aktuellen Verfahrens eine andere Zulassung zu bekommen. Sollte man kein Angebot bis zum Ablauf der Koordinierungsphase bekommen haben, besteht die Möglichkeit sich für das Koordinierte Nachrücken sich anzumelden. Das Koordinierte Nachrücken ist die letzte Möglichkeit im jeweils aktuellen Verfahren einen Studienplatz zu erhalten. Den jeweiligen Zeitplan für das aktuelle Verfahren findet man auf hochschulstart.de.

Wenn man die Zulassung für die Uni Bonn erhalten hat, muss man nur noch einige Unterlagen zur Universität per Post schicken (Genauere Informationen dazu gibt es hier). Mit der Zulassung ist es auch möglich an der Ersti-Woche, die von uns als Fachschaft organisiert wird, teilzunehmen. Wie ihr in die Whatsapp-Gruppe des jeweiligen Erstsemesters kommt erfahrt ihr auf unserer Facebookseite (Fachschaft Zahnmedizin Uni Bonn) oder auch auf unserer Instagramseite (@zahnmedizinunibonn).